Anneli-Marie-Stiftung

Allgemeine geschäftsbedingungen

Anneli-Marie Stiftung

In der Fassung vom 13.02.2016

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Anneli-Marie-Stiftung und den Teilnehmern bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, nachfolgend Schüler genannt.

Sitz der Geschäftsstelle der Anneli-Marie-Stiftung ist 01662 Meißen, Leipziger Str. 11 – 13. Während der Geschäftszeiten der Stiftung liegen diese AGB in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus.

2. Anmeldung

Die Anmeldung kann jederzeit persönlich, telefonisch, per Mail oder per Post erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der AGB ein. Diese werden Vertragsgegenstand. Der Unterrichtsvertrag wird mit der ersten Unterrichtsstunde wirksam.

3. Unterrichtsort

Sind die Räume der Anneli-Marie-Stiftung, sowie sämtliche von der Stiftung angemietete Räume in Partnereinrichtungen. Der Unterricht kann nach Vereinbarung auch in den Privaträumen des Schülers stattfinden.

4. Entgelt/ Zahlungsweisen

Das Entgelt für den Musikunterricht ist ein Jahresentgelt und wird in zwei Raten gezahlt, die jeweils zu Beginn des Halbjahres (Kalenderjahr zugrunde gelegt) fällig werden. Es gilt die Entgeltregelung der Stiftung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Einziehung der Unterrichtsentgelte erfolgt mit Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung ist vom Zahlungspflichtigen auf der Anmeldung zu unterschreiben.

Liegt der Unterrichtsbeginn im laufenden Halbjahr, werden Entgelte nur anteilig in Rechnung gestellt.

5. Unterrichtszeiten/ Ferien und Feiertage

Der Unterricht findet während der Schulzeit der Allgemeinbildenden Schule statt. Unterrichtstag und –zeit werden zwischen Lehrkraft und Schüler im Einvernehmen mit der Stiftung frei vereinbart (auch Samstag möglich – Grundlage sind 36 JWst*). Die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Sachsen gilt in vollem Umfang auch für die Stiftung. Während der Schulferien wird kein Musikunterricht erteilt. Ggf. werden Zusatzangebote in den Schulferien im Einzelfall durchgeführt.

6. Laufzeit/ Beendigung des Unterrichtsvertrages

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist für beide Vertragsparteien bleibt davon unberührt.

7. Unterrichts-/ Probenausfall

Nimmt der Schüler aus Gründen, die nicht von Seiten der Stiftung zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Stiftung gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener, krankheitsbedingter Abwesenheit des Schülers/Teilnehmers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen kann ein Aussetzen der Entgelte beantragt werden, wenn der Antrag spätestens eine Woche nach Beginn der Krankheit gestellt wird.

Bei unentschuldigtem Fehlen des Schülers gilt der Unterricht als erteilt und wird nicht nachgeholt (§615 BGB). Bei mind. 24 h vorher entschuldigten Fehlen, kann der Unterricht nach Möglichkeit durch die Lehrkraft nachgeholt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Unterrichtsstunden bzw. Proben, die aus Gründen, die die Lehrkraft oder die Stiftung zu vertreten haben, ausgefallen sind, werden in der Regel nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.

8. Veranstaltungen

Die Stiftung strebt Musizierstunden und andere Auftrittsmöglichkeiten an. Die Schüler wirken hierbei unentgeltlich mit. Einnahmen aus Auftritten und Veranstaltungen verbleiben bei der Stiftung. Sie werden ausschließlich für Zwecke dieser Auftritte reininvestiert.

9. Werbung

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sind die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial durch die Stiftung erstellt und veröffentlich (z.B. Werbezwecke) wird. Die Rechte verbleiben bei der Stiftung.

10. Unfallversicherung/ Haftung

Die Stiftung unterhält eine Haftpflichtversicherung für ihre Schüler. Sie haftet für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art, die bei Unterricht und Veranstaltungen eintreten, nur im Rahmen dieser Versicherung. Die Stiftung haftet nicht bei Verlust von persönlichen Eigentum und/oder Unfall.

Eine Zusatzunfallversicherung kann auf Wunsch über die Stiftung abgeschlossen werden.

11. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Stiftung. Sollten die Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, insbesondere bleibt der Unterrichtsvertrag wirksam.