Sehr geehrte, liebe Familie Riße, ich habe über die Urteile in Ihrem Prozess nachgedacht. Das Urteil für den Mörder B. finde ich als höchstmögliches angemessen. Habe aber gelesen, dass in Texas, U.S.A., auch Beihilfe zum Mord mit der Todesstrafe geahndet wird. Aber wir sind nicht in Texas (leider?). Der Gedanke an diese Strafe ist unchristlich, außerdem würde die Todesstrafe auch nichts wieder gut machen. Ich kann die Rolle des anderen Verbrechers juristisch natürlich nicht beurteilen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft dazu führt, dass das meiner Meinung nach zu milde Strafmaß für den Mittäter schmerzhaft angehoben werden möge. Uns allen bleibt die Wut, die Verzweiflung, das Unverständnis, die Ratlosigkeit über die Untat. Ich hoffe, liebe Familie, Riße, dass Sie immer die Kraft haben mögen, diese Regungen auszuhalten, ohne daran zu zerbrechen.
Ich denke täglich bei dem geringsten Anlass an Sie und Anneli. Hans-Georg Grundner