Liebe Familie Riße!
Das Urteil ist gefällt. Leider fürchte ich, dass es damit nicht sein Bewenden hat. Ich gehe davon aus, dass mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zumindest der Anwalt des Haupttäters Revision einlegen wird. Auch der Antrag des Anwalts des K. liegt wohl sehr weit neben der Sache. Nach allen diesen Mann betreffenden Erkenntnissen, zumindest soweit sich dies aus den Nachrichten und dem Internet erschließen lässt, ist es nachgerade ein Hohn zu versuchen, diesem Kriminellen die Rolle des handlungsunfähigen "Quase-Opfers" zuzuweisen. Ihm maximal den Status des Gehilfen zuzweisen, überschreitet m.E. bereits zumindest die ethischen Grenzen zulässiger Verteidigung. Dem Anwalt empfehle ich, noch einmal einen Blick in Literatur und Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts zu werfen. Selbst bei den dürftigen Informationen zu dessenTatbeteiligung liegt es auf der Hand, dass von Beihilfe wohl kaum die Rede sein kann. Eine Bestrafung wegen Mordes durch Unterlassen erscheint insoweit geboten. Aber auch hier gehe ich davon aus, dass der Anwalt in Revision gehen wird.
Heute in einer Wohe werden wir mehr wissen. Die Revision ist binnen einer Woche seit Verkündung des Urteils einzulegen. Ist das der Fall, wovon ich ausgehe, geht für Sie die Zumutung des langen Wartens in eine neue Phase. Aber Ihre Anwälte werden Sie sicher hierauf schon vorbereitet haben.
Was Ihnen zugemutet wurde und vielleicht noch wird, übersteigt jede Vorstellungskraft. Neben dem unbeschreiblichen Schmerz und der verzweifelten Trauer, die immer wieder von Ihnen zum Ausdruck gebracht wird, müssen Sie sich noch mit juristischen Spitzfindigkeiten und den Versuchen der Anwälte der Mörder konfrontieren lassen, deren Mandanten den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Zwar hat jeder, auch der gemeinste Mörder, ein Recht auf bestmögliche Verteidigung. Aber wie weit darf das gehen? Auch gilt selbstverständlich der Grundsatz "in dubio pro reo". Aber in diesem Fall ernsthaft vorzutragen, dass der Mord nicht nachgewiesen kann und deshalb eine Verurteilung wegen Mordes ausscheide, liegt nach meiner Auffassung nicht mehr in dem Bereich, der tiefgründige Rechtskenntnisse nahelegt.
Aber bei allen juristischen Erwägungen, wie die Mörder zu bestrafen sind, bleibt die traurige Erkenntnis, dass es keine wirkliche Gerechtigkeit für diese entsetzliche und feige Mordtat gibt. Anneli-Marie gibt Ihnen kein Urteil eines weltlichen Gerichts wieder zurück. Ein Urteil, das dafür sorgt, dass diese Kreaturen, anders kann ich sie nicht bezeichnen, für immer weggesperrt werden, mag kurzfristig Genugtuung bieten. Die Trauer und den Schmerz über den entsetzlichen Verlust, den Sie erdulden mussten und wohl Zeit Ihres Lebens weiterhin erdulden, kann kein Gerichtsurteil auch nur ansatzweise mildern.
Ich habe in diesem Gästebuch schon mehrfach meine Gedanken, meine Trauer und meine Hochachtung dafür zum Ausdruck gebracht, wie Sie mit diesem für mich unvorstellbaren Verlust umgehen. Ich wünsche Ihnen weiterhin die Kraft, das Leben ohne Ihre geliebte Tochter und Schwester zu ertragen. Vor allem wünsche ich Ihnen aktuell, dass, für den Fall einer Revision der Verurteilten, der BGH die Revisionen verwirft, damit Ihnen eine mögliche Neuauflage des Prozesses erspart bleibt.
Ich bewundere immer wieder den unglaublichen Zusammenhalt Ihrer Familie. Ich wünsche Ihnen, dass Ihrer Familie dies als Quelle der Kraft erhalten bleibt.